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Anmeldung

ANMELDESCHLUSS 05.JULI 2024

 

 

 

Schulordnung

 

Die Aufnahme in die Musikschule erfolgt jeweils für ein Jahr. Für Schüler, die bereits die Musikschule besuchen, hat die Anmeldung für das neue Schuljahr bis spätestens Ende Mai zu erfolgen. Durch die Anmeldung wird kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Aufnahme begründet. Die Entscheidung über die Aufnahme und Lehrerzuteilung obliegt der Direktion. Bei der Aufnahme hat der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter die Bestimmungen der Schulordnung verbindlich zur Kenntnis zu nehmen.

Achtung! Gemäß Tarif und Hausordnung kann eine Aufkündigung des Unterrichtsverhältnisses während eines Schuljahres nur bei Nachweis triftiger Gründe (Wohnungswechsel, dauernde Krankheit) erfolgen. Im Falle der Anerkennung der Aufkündigung endet die Verpflichtung zur Leistung des Schulkostenbeitrages mit Ablauf jenes Monats, in welchem das Ansuchen gestellt wurde. Wird die Mindestanwesenheit im Hauptfach oder Kursfach (24 Einheiten) plus Ergänzungsfach (Elementarstufe 9 Einheiten, Unter-, Mittel-, Ober- und Repertoirestufe 18 Einheiten) nicht erfüllt, wird die MusikschülerInnenförderung des Landes Steiermark von den FörderungsnehmerInnen rückgefordert. Im Schuljahr 2022/23 sind das im Hauptfach € 1316,-- | Zweitfach € 658,-- | Kursfach € 263,20.