Musikschule Fernitz-Mellach
Anmeldung
Schulordnung und Informationen über die Aufnahme
Schuljahr 2025/26
Die Musikschule der Gemeinde Fernitz-Mellach ist eine öffentlich-rechtliche Schule. Für die jährlichen Schullkostenbeiträge gibt es für die Kommunalen Musikschulen Steiermark eine Tarifempfehlung vom Städte- und Gemeindebund. Für das Schuljahr 2025/2026 wurden folgende Tarife festgelegt.
Zusätzlich zum Hauptfach, welches wöchentlich 50 Minuten unterrichtet wird, muss auch ein Ergänzungsfach absolviert werden. Dieses ist kostenfrei.
Schüler*innen, die mehr als ein Hauptfach absolvieren, müssen in Summe nur ein Ergänzungsfach absolvieren. Natürlich darf man kostenfrei mehrere Ergänzungsfächer belegen.
Schüler*innen, die kein Ergänzungsfach absolvieren und die jeweils geforderte Stundenzahl nicht erreichen, werden vom Land Steiermark nicht gefördert und können dadurch nicht in der Musikschule geführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass diese Vorgaben laut o.g. Statut strikt einzuhalten sind, da das Land Steiermark bei Nichteinhaltung von der Gemeinde Förderrückzahlungen einfordert.
Die Aufnahme in die Musikschule erfolgt jeweils für ein Jahr. Für Schüler*innen, die bereits die Musikschule besuchen, hat die Anmeldung für das neue Schuljahr bis spätestens bis Ende der ersten Juli Woche zu erfolgen. Durch die Anmeldung wird kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Aufnahme begründet. Die Entscheidung über die Aufnahme und Lehrerzuteilung obliegt der Direktion. Bei der Aufnahme hat der Schüler *in bzw. dessen Erziehungsberechtigter die Bestimmungen der Schulordnung verbindlich zur Kenntnis zu nehmen.
Gemäß Tarif und Hausordnung kann eine Aufkündigung des Unterrichtsverhältnisses während eines Schuljahres nur bis 15. Oktober des laufenden Schuljahres erfolgen. Im Falle der Anerkennung der Aufkündigung endet die Verpflichtung zur Leistung des Schulkostenbeitrages mit Ablauf jenes Monats, in welchem das Ansuchen gestellt wurde.
Zum Stichtag 16. Oktober eines Schuljahres ist die Abmeldung nur bei Nachweis triftiger Gründe (Wohnungswechsel, dauernde Krankheit) möglich. Sind zum Abmeldedatum die vom Land Steiermark vorgeschriebenen Mindesteinheiten von 24 Stunden im Hauptfach/Kursfach bzw. die Ergänzungsfacheinheiten (9 bzw. 18 Stunden) nicht absolviert, wird der gesamte Elternbeitrag und die Musikschüler*innen-Förderung des Landes Steiermark von dem Förderungsnehmer*innen rückgefordert.
Im Schuljahr 2025/26 sind das im Hauptfach € 1486,– | Zweitfach € 743,– | Kursfach € 297,–.
Downloads
Anmeldung und Schulordnung als PDF zum download.
Schulordnung
Die Schuldordnung der Musikschule Fernitz-Mellach als PDF
Anmeldung
Anmeldeformular der Musikschule Fernitz-Mellach als PDF




