Musikschule Fernitz-Mellach

Anmeldung

Schulordnung und Informationen über die Aufnahme

2024/2025

Aufnahme in der Musikschule Fernitz-Mellach

Die Aufnahme in die Musikschule erfolgt jeweils für ein Jahr. Für Schüler, die bereits die Musikschule besuchen, hat die Anmeldung für das neue Schuljahr bis spätestens Ende Mai zu erfolgen. Durch die Anmeldung wird kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Aufnahme begründet. Die Entscheidung über die Aufnahme und Lehrerzuteilung obliegt der Direktion. Bei der Aufnahme hat der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter die Bestimmungen der Schulordnung verbindlich zur Kenntnis zu nehmen.

Gemäß Tarif und Hausordnung kann eine Aufkündigung des Unterrichtsverhältnisses während eines Schuljahres nur bis 30. Oktober des laufenden Schuljahres erfolgen. Im Falle der Anerkennung der Aufkündigung endet die Verpflichtung zur Leistung des Schulkostenbeitrages mit Ablauf jenes Monats, in welchem das Ansuchen gestellt wurde. Zum Stichtag 1. November eines Schuljahres ist die Abmeldung nur bei Nachweis triftiger Gründe (Wohnungswechsel, dauernde Krankheit) möglich. Sind zum Abmeldedatum die vom Land Steiermark vorgeschriebenen Mindesteinheiten von 24 Stunden im Hauptfach/Kursfach bzw. die Ergänzungsfacheinheiten (9 bzw. 18 Stunden) nicht absolviert, wird der gesamte Elternbeitrag und die Musikschüler*innen-Förderung des Landes Steiermark von dem Förderungsnehmer*innen rückgefordert.

Im Schuljahr 2024/25 sind das im Hauptfach € 1440,– | Zweitfach € 720,– | Kursfach € 288,–.

Musik die aus dem Herzen kommt.









    Downloads

    Anmeldung und Schulordnung als PDF zum download.

    Schulordnung

    Die Schuldordnung der Musikschule Fernitz-Mellach als PDF

    Anmeldung

    Anmeldeformular der Musikschule Fernitz-Mellach als PDF

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